Wie jeder unterzeichneter Vertrag, kann ein Swiftcourt Vertrag nur aufgelöst werden wenn…
Beide Parteien den Vertrag auflösen wollen
Falls eine Partei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt
Wenn Sie eine Klausel in den Vertrag eingefügt haben, die es Ihnen erlaubt den Vertrag unter bestimmten Umständen aufzulösen
Wir bei Swiftcourt markieren Verträge nicht als aktiv oder inaktiv und können Ihnen daher nicht sagen, ob Ihr Vertrag aufgelöst wurde. Wenn Sie die Transaktion nach Unterzeichnung des Vertrages nicht durchführen möchten, können Sie Ihre Gegenpartei darüber informieren. Falls, Ihre Gegenpartei aber darauf besteht, dass Sie Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen würden Sie Vertragsbruch begehen, wenn Sie die Transaktion nicht durchführen.
Wir empfehlen, dass Sie zunächst Ihre Gegenpartei darüber informieren, dass Sie den Vertrag auflösen möchten und auf die Antwort zu warten. Vielleicht akzeptiert Ihre Gegenpartei das oder Sie können sich auf eine kleine Auflösungsgebühr einigen? Kommunikation ist immer möglich im besten Fall finden Sie gemeinsam eine Lösung.
Beide Parteien wollen den Vertrag auflösen
Wenn ein unterzeichneter Vertrag nicht mehr gültig ist oder nicht mehr verwendet wird, empfehlen wir unseren Nutzern dringend, den Vertrag aufzulösen und ihn nicht zu löschen.
Wenn Sie einen Vertrag auflösen möchten, tun Sie dies am besten schriftlich, einfach per E-Mail. Auf diese Weise haben Sie, als künftige Referenz, schriftlich, dass die Vereinbarung gekündigt wurde. Stellen Sie einfach sicher, dass Sie die E-Mail-Korrespondenz (und die ursprüngliche Vereinbarung) aufbewahren, um zukünftigen Problemen oder Meinungsverschiedenheiten vorzubeugen.
Wir bei Swiftcourt markieren Verträge nicht als aktiv/inaktiv. Daher liegt es in Ihrer Verantwortung, die Dokumentierung zur Vertragsauflösungzu besitzen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie eine Kündigungsvereinbarung formulieren sollen, können Sie gerne Swiftcourt’s Kündigungsvertrag verwenden: